Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen vornehmen

Eine allgemeine Unsicherheit seitens der Mieter betrifft die Schönheitsreparaturen, wie z.B. das Streichen einer Wohnung. Wie oft muss man also eine Wohnung streichen während man sie bewohnt? Zu den Schönheitsreparaturen zählt das Streichen und Tapezieren der Wände, das Streichen und Lackieren von Heizkörpern und Fensterrahmen von innen und das Ausbessern von Dübellöchern an Wänden und in Fliesen.

Viele Mietverträge enthalten Klauseln bezüglich der Renovierung, die nach dem BGH unzulässig sind. So ist es z.B. unzulässig vom Mieter zu verlangen, dass er nach dem Auszug alle Tapeten von den Wänden entfernt. Ein wichtiges Merkmal ist auch die Formulierung, die der Vermieter in den Klauseln verwendet hat. Zusätze wie „Der Mieter ist verpflichtet“… oder „auf jeden Fall“ machen die Klausel unwirksam und für den Mieter nicht verbindlich. Unterschreibt der Mieter jedoch einen Vertrag, in dem die Ausführung der Schönheitsreparaturen mit etwas abgeschwächten Formulierungen wie „in der Regel“ oder „im Allgemeinen“, sind diese Klauseln rechtsgültig und der Mieter muss sich dementsprechend daran halten. In der Regel gilt, dass Mieter in zeitlich begrenzten Abschnitten renovieren sollten. Dabei sind die Küche, Bad und Dusche alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Dielen, Toiletten und Flure alle 5 Jahre und sonstige Räume alle 7 Jahre zu renovieren.

Die Renovierung bei Auszug ist ebenfalls etwas näher zu beleuchten. Der Bundesgerichtshof hat die Wirkung der Endrenovierungsklauseln etwas abgeschwächt und sich dabei darauf berufen, dass einem Mieter, der eine Wohnung nur kurzzeitig bewohnt hat auf keinen Fall eine komplette Renovierung zuzumuten ist. Hierbei spielen die Mietdauer und der allgemeine Zustand der Wohnung eine große Rolle.

Gerade das Thema „Schönheitsreparaturen“ ist heiß diskutiert und hat laut Aussage des DMB ein hohes Maß an Beratungsbedarf. Gerade bei Endrenovierungen kommt es oft zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. In diesem Fall sollte man sich die Hilfe eines erfahrenen Anwalts suchen. Die Kanzlei Drexler ist hier sehr zu empfehlen. Mit Kanzleien in Bergheim und Kerpen unterstützt Dr. Drexler als Rechtsanwalt Mietrecht bei allen Fragen im Bereich des Mietrechts und steht beratend zur Seite.

Max


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Geschrieben am Montag, September 6th, 2010 und abgelegt unter Dienstleistungen.

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