Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

Vermögenswirksame Leistungen sind tariflich festgelegte oder in Arbeitsverträgen verankerte Geldleistungen des Arbeitgebers. Die Einzahlung des vereinbarten Betrages erfolgt durch den Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer bezeichnete Anlagekonto. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat die Vermögensbildung der Arbeitnehmer in Form von Arbeitnehmer-Sparzulagen. Bedingungen hierfür sind, dass das Anlagekonto und das Anlageinstitut vom Arbeitnehmer selbst gewählt wurden, dass das Anlagekonto förderungsfähig ist und, dass das Einkommen innerhalb von sieben Jahren unter der Einkommensgrenze (Verheiratete 35.800,00 EUR, Ledige 17.900,00 EUR) lag. Es gibt verschiedene Sparformen, so zum Beispiel Bausparverträge, Fondssparpläne, Banksparpläne und die betriebliche Altersvorsorge. Bausparverträge: mit Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördertBausparverträge sind besonders für sicherheitsbewusste Arbeitnehmer geeignet, die später Bauen oder Modernisieren wollen. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 % auf die eingezahlten Beiträge (max. 470,00 EUR), wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wurde. Der Staat zahlt also für Ledige max. 43,00 EUR und für Verheiratete max. 86,00 EUR   im Jahr. Die Zulage muss bei der Steuerklärung beantragt werden. Ein weiterer Vorteil besteht in der Wohnungsbauförderung. Eine Zulage von 45,00 EUR an Ledige und 90,00 EUR an Ehepaare zahlt der Staat, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 25.600,00 EUR beziehungsweise 51.200,00 EUR ist. Diese Zulage müssen Arbeitnehmer bei ihrer Bausparkasse beantragen. Beide Zulagen werden durch das Finanzamt, aber erst am Ende der Sperrfrist, in den Sparvertrag eingezahlt. Fondssparpläne: mit Arbeitnehmersparzulage staatlich gefördertInteressant für Arbeitnehmer, die ein gewisses Risiko eingehen wollen und Anspruch auf staatliche Förderung haben. Für die Arbeitnehmersparzulage gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bei den Bausparverträgen. Sind die Kriterien erfüllt gibt es vom Staat 18 % auf die eingezahlten Beiträge (max. 470,00 EUR)  Das sind bei Ledigen max. 72,00 EUR und bei Verheirateten max. 144,00 EUR im Jahr. 

Banksparpläne: keine staatliche Förderung durch ArbeitnehmersparzulageBanksparpläne sind für sicherheitsbewusste Arbeitnehmer geeignet, die keine Zulagen vom Staat auf vermoegenswirksame-Leistungen erhalten. Der Zinssatz beträgt in der Regel nur 2,25% im Jahr, ist also für die Vermögensbildung nicht sehr attraktiv  Zum Teil werden feste Zinssätze bis zum Ende der Laufzeit angeboten.  

Betriebliche Altersvorsorge: keine staatliche Förderung durch ArbeitnehmersparzulageIst für Arbeitnehmer, die keine staatliche Förderung erhalten aber die steuerlichen Vorteile nutzen wollen, interessant. Die Einzahlungen sind bis 2008 steuer- und sozialversicherungsfrei. Die späteren Auszahlungen unterliegen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht..

Fondssparpläne mit vermögenswirksamen Leistungen unterliegen ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer (Kapitalerträge werden dann einheitlich mit 25 % versteuert). Bisher war die Auszahlung nach sieben Jahren steuerfrei. Von dieser neuen Regelung sind etwa 4,4 Millionen Arbeitnehmer betroffen. Bei niedrigem Einkommen und demzufolge niedrigerem Steuersatz als der Abgeltungssatz, kann eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Steuern mit der Steuererklärung beantragt werden.

Ralf


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Geschrieben am Donnerstag, September 18th, 2008 und abgelegt unter Finanzen.

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