Vaterschaftsanfechtung von staatlicher Seite möglich

Immer wieder treten Fälle auf, in denen ausländische alleinerziehende Mütter aus Angst vor einer Ausweisung aus Deutschland die Hilfe eines deutschen Bekannten oder auch einem völlig Fremden in Anspruch nehmen. Die Mütter hoffen darauf, dass die entsprechende männliche Person, meist gegen einen Geldbetrag, die Vaterschaft für das leibliche Kind anerkennt. Mit dieser Vaterschaftsanerkennung durch einen deutschen Staatsbürger ändert sich die Situation der Mutter erheblich, denn sie hat große Chancen, in Deutschland verbleiben zu können. Der sogenannte „Schein-Vater“ wird sich zukünftig kaum um das angenommene Kind kümmern, denn hier stand eine Vaterschaftsanerkennung nur in Bezug auf den Erhalt der benötigten Aufenthaltspapiere.

Seit 2007 haben nun auch staatliche Einrichtungen und Behörden die Möglichkeit zur Vaterschaftsanfechtung, sollte der Verdacht bestehen, dass die Vaterschaftsanerkennung nicht aufgrund einer leiblichen Vaterschaft oder ohne soziale und familiäre Bindungen anerkannt wurde. Eine Vaterschaft ist mit Verantwortung gegenüber dem Kind verbunden und soll nicht zur Verbesserung der eigentlichen persönlichen Lebensverhältnisse missbraucht werden. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanfechtung ist die Tatsache, dass der anerkennende vermeintliche „Vater“ nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass zwischen der anerkennenden Person und dem betreffenden Kind keine soziale Bindung besteht, dies wäre sehr schmerzhaft für das Kind selbst.

Vaterschaftsanfechtungen sind häufig mit viel Leid auf beiden Seiten verbunden, dies sollte sich jeder vor Augen führen, der eine solche Klage in Erwägung zieht. Meist bestehen bereits tiefere Bindungen zwischen Vater und Kind, bis der Vater, oft nur durch Zufall, Kenntnis davon erhält, dass er nicht der leibliche Vater sein könnte. Erfährt das Kind von dieser Tatsache, ist das Verhältnis in den meisten Fällen zerrüttet. Jeder Vater, der Zweifel an der leiblichen Vaterschaft eines Kindes hegt, sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da das Verfahren sehr kompliziert ist. Ein Laie könnte eine zuerst positiv erscheinende rechtliche Situation schnell ins Gegenteil verwandeln. Die Anwaltskanzlei Waldenmaier sind hier die richtigen Ansprechpartner. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Bonn hat Frau Waldenmaier viel Erfahrung im Bereich der Vaterschaftsanfechtung.

Max


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Geschrieben am Montag, September 6th, 2010 und abgelegt unter Recht.

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