Immobilien kaufen verkaufen bauen und ersteigern

 

Das man Immobilien kaufen, verkaufen und bauen kann, dass weiß so gut wie jeder, dass man jedoch Immobilien auch ersteigern kann ist bisher noch eine Nische, die wenig Beachtung findet.

 

Durch die Ersteigerung von Immobilien, wie unter www.wohnungen-immobilien.eu berichtet wird, an günstigen Wohnraum zu kommen ist eine Möglichkeit, die in Deutschland viel zu wenig Beachtung findet. Jedes Jahr stehen rund 100.000 Immobilien zur Versteigerung an und nicht selten ist nach mehreren angesetzten Versteigerungsterminen noch kein neuer Eigentümer gefunden. Dabei sind die Immobilien weder in einem schlechten Gesamtzustand, noch sind sie überaus alt oder verwohnt, es nehmen einfach zu wenig Menschen die Möglichkeit der Zwangsversteigerung wahr.

Die Immobilien, die aus einer Zwangsversteigerung stammen sind meist wesentlich günstiger, als vergleichbare Immobilien auf dem Markt. Zwischen zehn und 30 Prozent Einsparungen gegenüber ähnlichen Immobilien sind durchaus üblich. Wann und wo eine Immobilie zwangsversteigert wird, erfährt man aus der Tageszeitung und auch beim Amtsgericht gibt es darüber einen Aushang.

Bevor man jedoch mitsteigert, sollte man sich eingehend über die Immobilien informieren. Hierzu gehört die Anforderung eines Auszugs aus dem Grundbuchamt, denn dort ist ersichtlich, ob das Grundstück oder die Immobilie mit Rechten belastet ist. Hierbei könnte es sich um lebenslange Wohnrechte von Personen handeln, um Gehwegsrechte oder ähnlichem. Über die meisten Immobilien, die zur Versteigerung stehen, wird von einem unabhängigen Sachverständigen ein sog. Wertgutachten erstellt. In dieses sollte man ebenfalls einen Blick werfen, um sich ein genaueres Bild über die Bausubstanz der Immobilien machen zu können. Ist man sich nicht ganz sicher, dann kann man selbst einen Gutachter bestellen, den man allerdings auch selbst bezahlen muss.

Schlussendlich sollte man sich immer ein persönliches Bild von den betreffenden Immobilien, weiß immobilien-und.ch, machen, wozu ein Blick ins Innere gehört. Beachtet man diese Punkte, dann kann man sich einen guten Überblick über die zu versteigernde Immobilie verschaffen.

Beim Versteigerungstermin sollte man sich ein Limit setzen, um zu vermeiden, dass man das Haus später gar nicht bezahlen kann. Zudem ist es sehr zu empfehlen, den finanziellen Rahmen im Vorfeld mit der Bank durchzusprechen.

 

Sandra Müller

vz(at)hub-eisenach.de

Sandra


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Geschrieben am Freitag, September 19th, 2008 und abgelegt unter Haus Garten.

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