Die GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den Kapitalgesellschaften. Eine GmbH gab es erstmals 1892 in Deutschland durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Grundlagen. Von hier breiteten sie sich rasch in der ganzen Welt aus.

Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mit ihrer Bildung im Handelsregister eingetragen werden. Vorraussetzung dazu ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag. Erst danach ist die notariell beglaubigte Anmeldung im Handelsregister möglich. Im Gesellschaftsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Teilhaber bestimmt, weiterhin wird hier die Satzung festgelegt. Für den Inhalt der Satzung gibt es genaue Vorschriften, die beachtet und eingehalten werden müssen. Dazu gehört, der Sitz der Firma, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitales und dem Betrag der Stammeinlagen der Gesellschafter.

Die GmbH haftet als juristische Person mit ihrem Gesamtvermögen. Die Höhe des Stammkapitales wird in der Satzung festgelegt, muss jedoch in Deutschland mindestens 25000 € betragen. Seit 2008 gibt es auch die Möglichkeit der Mini GmbH, die aber besonderen Richtlinien unterliegt.

Die GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern vertreten. Der, oder die Geschäftsführer vertreten die GmbH gerichtlich und außergerichtlich gegenüber Dritten.
Eine GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern muss als Überwachungsorgan einen Aufsichtsrat besitzen. Sind es weniger als 500 Arbeitnehmer, ist der Aufsichtsrat nur dann erforderlich, wenn es die Satzung vorsieht.

Das oberste beschließenden Organ einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung, die in der Regel einmal im Jahr einberufen wird.

Für jede GmbH gelten bezüglich der ordentlichen Buchführung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

2007 wurde das GmbH Recht in Deutschland modernisiert und vereinfacht. Die GmbH sollte besonders für den Mittelstand attraktiver werden und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland beitragen. Eine Deutsche GmbH darf jetzt auch ihren Sitz im Ausland haben.

Eine besondere Form ist die gGmbH (Gemeinnützige GmbH). Sie erfüllt die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechtes und bekommt dadurch steuerliche Vergünstigungen. In allen anderen Fragen unterliegt sie den Anforderungen des GmbH Gesetzes.

Thomas


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Information zu dem Artikel

Geschrieben am Dienstag, Oktober 14th, 2008 und abgelegt unter Wirtschaft.

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